Regierung contra Richterschaft in Griechenland
In Griechenland gibt es keine dem deutschen Bundesbesoldungsgesetz / -ordnung R vergleichbare detaillierte Regelung der Richterbezüge. Besoldungsrechtliche Streitigkeiten häufen sich in letzter Zeit und werden von einem Sondergericht entschieden (dem nicht nur Richter angehören, Art. 88 griech. Verfassung): dem Misthodikío (Besoldungsgericht). Auch dieses (relativ neue) Verfahren ist aber in den letzten Monaten in die öffentliche Diskussion gekommen, da eine Vielzahl von Entscheidungen sehr großzügig zugunsten der klagenden Richter und stets in Rekordzeit abgeschlossen wurden. Zuletzt sprach das Misthodikío gar eine faktische Verdoppelung der Besoldung zu ausgehend von einer Erhöhung des Spitzengehalts von 5.571.- auf 10.271.- monatlich mit Folgeeffekten bei den Richtergehältern in allen Instanzen sowie bei deren Ruhebezügen und absehbar bei den Abgeordneten. Da auch noch eine Rückwirkung für fünf Jahre verbeschieden wurde und neben den ca. 3.800 tätigen und den ca. 2.000 Richtern im Ruhestand die Bezüge von rund 10.000 weiteren Justizverwaltungsbeamten und Vertretern des öffentlichen Interesses sowie in der Folge auch die Abgeordnetenbezüge sehr kräftig ansteigen sollen, hat nun die Regierung ein Haushaltsloch von ca. 1,8 Mrd Euro zu schließen.
Nach Sitzungen in den zuständigen Athener Ministerien zeichnet sich seit Mitte März 2007 ab, dass die Regierung Berufung einlegen und notfalls den Areopag anrufen will, um bis zu den anstehenden Parlamentswahlen Zeit zu gewinnen. Für den Fall eines Wahlsieges wolle die Regierung die entsprechenden Vorschriften der Verfassung ändern. In der Zwischenzeit solle das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen mit der Richterschaft Verhandlungen führen und eine ab 2008 geltende Besoldungserhöhung als vergleichsweise Regelung vorschlagen.
26.03.2007