21.10.2009
Michael Christoforakos, dem ehemaligen Top-Manager von Siemens, wird Bestechung im geschäftlichen Verkehr vorgeworfen. Er hatte Siemens Griechenland von 1996-2007 geleitet.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe seine Auslieferung nach Griechenland, welche das Oberlandesgericht München zweimal beantragt hatte, auf seine zweimal erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in der letzten Woche wiederum gestoppt hatte, ist der ehemalige Chef von Siemens Griechenland, Michael Christoforakos, am 21.10.2009 aus der Haft entlassen worden.
Von den griechischen Behörden war seine Auslieferung beantragt worden, da er beschuldigt wird, zwischen Februar 1998 und September 2008 Mitarbeiter der griechischen Telefongesellschaft OTE bestochen zu haben, um Aufträge zu erlangen. Weiterhin soll er im Zusammenhang mit einem Auftrag für das Sicherheitssystem der Olympischen Spiele in Athen 2004 einen Betrug zu Lasten des griechischen Staates mit einer angeblichen Schadenshöhe von rund 255 Μιο begangen haben. Wegen des Verdachts der Geldwäsche, der Korruption und des Betruges hatte die griechische Justiz daher zweimal seine Auslieferung nach Griechenland beantragt. Dazu wird es nach der jetzigen Entscheidung von Karlsruhe in absehbarer Zeit wohl nicht kommen.
Denn das Bundesverfassungsgericht entschied nun, das OLG München habe die Auslieferung „willkürlich“ bewilligt und damit Christoforakos´ Grundrechtschutz verletzt. Ebenso war von „Bestimmtheits – und Abwägungsmängeln“ die Rede sowie von nicht ausreichend konkretisierten Vorwürfen im griechischen Haftbefehl. Kritisiert wurde auch, dass sich das OLG München nicht mit einer möglichen Verjährung der Vorwürfe befasst habe.
Das Karlsruher Bundesverfassungsgericht verwies den Fall an das OLG Bamberg, welches den Auslieferungshaftbefehl gegen den Deutsch-Griechen nun gegen eine Kaution von 250.000 außer Vollzug setzte. Der Ex-Manager mit zwei Pässen ist nun nach fast vier Monaten aus seiner Auslieferungshaft entlassen worden.