Die sog. „Homo-Ehe“ , also die gleichgeschlechtliche Partnerschaft, ist nun auch in Griechenland gesetztlich anerkannt. Für das entsprechende Gesetz stimmten im Athener Parlament am 23. Dezember 2015 eine Mehrheit von 193 der 249 anwesenden Abgeordneten, 56 waren dagegen.
Damit ermöglicht Griechenland als einer der letzten EU-Staaten gesetzlich die eingetragene Partnerschaft gleich- geschlechtlicher Paare.
Das Gesetz gilt seit 25.Januar 2016, als sich auch bereits die ersten, meist männlichen, Paare bei den Standesämtern eintragen liessen.
Die Gleichstellung betrifft erbrechtliche, versicherungs- und rentenrechtliche Aspekte, nicht aber beispielsweise das Adoptions- und Melderecht.
Auch bei Steuern und Sozialleistungen sollen nun in Griechenland die o.g. neue Eingetragene Gleichgeschlechtliche Partnerschaft und die notariell
beurkundete Nichteheliche Lebensgemeinschaft gleichbehandelt werden (unterschiedlichen Geschlechts -eingeführt schon 2008 durch Gesetz Nr. 3719/2008) .