Wegen der Europawahlen und der griechischen Kommunalwahlen am 18.5. (mit Stichwahlen ggf. am 28.5.2014) bleiben alle griechischen Gerichte vom 14.-28. Mai 2014 geschlossen, im Falle von Stichwahlen bis 30.5. Die dadurch ausfallenden Verhandlungen müssen neu terminiert werden, was zu erheblichen Verzögerungen führen dürfte.
Ebenso finden im o.g. Zeitraum keine Zwangsversteigerungen statt.
Hintergrund ist die Funktion vieler Rechtsanwälte und Richter als Wahlleiter bzw -aufsicht und der Notare als Versteigerungsbeamte.