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Archive für 15.10.2007
Die neue griechische Insolvenzordnung
15.10.2007 von admin.
Die neue griechische Insolvenzordnung wurde noch vor den vorgezogenen Neuwahlen (Parlamentswahlen am 16.09.2007) als Gesetz Nr. 3588 / 2007 beschlossen und ist in Kraft seit dem 10.07.2007.
Damit wurde die seit langem anstehende Modernisierung und Kodifizierung der insolvenzrechtlichen Vorschriften in Griechenland überraschend schnell verwirklicht: Die Gesetzgebungskommission der einschlägigen Ministerien erarbeitete noch vor dem Sommer 2007 einen Gesetzentwurf –wir berichteten auf unserer website–, der den betroffenen Organisationen und Verbänden derzeit zur Stellungnahme vorgelegt wurde.
Eine Verbraucherinsolvenz wird es in Griechenland auch zukünftig nicht geben, die Insolvenz bleibt Unternehmen vorbehalten.
Eine Straffung, Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren, insbesondere ein vereinfachtes Verfahren bei kleinen Insolvenzen mit einer Masse von bis zu € 100.000.- sowie die Aufnahme der Verfahren zur Sanierung von in die Krise gekommenen Unternehmen in die Insolvenzordnung.
Erstmals gibt es ein Organ der Insolvenzgläubiger, welches das Verfahren überwacht -ähnlich der Gläubigerversammlung bzw. dem Gläubigerausschuß in Deutschland.
Bisherige Zuständigkeiten bleiben weitgehend erhalten, insbesondere solche der Notare, jedoch verändert sich die Stellung des Insolvenzverwalters.
Wichtige Neuregelungen betreffen die privilegierten Ansprüche. So ist vorgesehen, dass Lohnansprüche von abhängig Beschäftigten statt bisher für zwei Jahre, künftig nur noch für die letzten sechs Monate vor der Insolvenzeröffnung privilegiert sind sowie ihre ggf. nur anteilige Befriedigung neben dinglich gesicherten Gläubigern.
Weitere Änderungen betreffen durch Vormerkungen gesicherte Gläubiger, also z.B. kreditgebende Banken sowie diverse Strafbestimmungen im Zusammenhang mit Krise und Insolvenz.
Wir werden zum Thema Reform des griechischen Insolvenzrechts daher auch in Zukunft berichten.
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