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Archive für April 2007
Bürgerbeauftragter resümiert die Schwierigkeiten der griechischen Verwaltung
23.4.2007 von admin.
In Griechenland gibt es die Institution des Bürgerbeauftragten seit 1997. Giorgos Kamínis ist seit Gründung dabei und jetziger Leiter dieser unabhängigen Behörde, welche Bürger bei ihren Problemen mit der Verwaltung anrufen können, ohne gleich vor die Gerichte zu gehen.
Nach nunmehr vier Jahren, in denen er der Leiter der Beschwerdebehörde ist, fällt sein Resümee kritisch aus (15. KW 2007):
Als großes Problem im Umgang der Bürger mit der griechischen Verwaltung bezeichnet Kamínis das gegenseitige Misstrauen, sowohl auf seiten der Bürger als auch bei der öffentlichen Hand. Übertrieben strenge Vorschriften des Staates führten in willkürlicher Anwendung zuweilen dazu, dass die betroffenen Bürger sich in die Enge getrieben fühlten. Sie suchten dann ihrerseits nach Auswegen und Schlupflöchern, so anzutreffen bei Finanz- und Bauämtern.
Er beklagt das Fehlen regelmäßiger Kontrollen zwecks tatsächlicher Anwendung der Vorschriften, was bei den Bürgern ein Bewusstsein von Gesetzestreue herausbilden könnte. Die Bürger erlebten nur überfallartige Kontrollen, bei denen es nicht um Gesetzestreue, sondern um Abkassieren ginge. Ein verstärkter Einsatz von EDV helfe zwar mit beim notwendigen Abbau der wuchernden Bürokratie, zur Bürgerfreundlichkeit der Verwaltung sei aber auch eine bessere Kodifizierung der anzuwendenden Rechtsvorschriften nötig: diese dürften sich nicht mehr quasi täglich ändern. Bei den Bürgern würde eine Kodifizierung zu einem Gefühl von Rechtssicherheit führen und auch potentiellen Investoren helfen.
Die Kommunalgebietsreform, die vor einigen Jahren die Anzahl der Kommunen von 6000 auf 1000 senkte (sog. Plan Kapodístrias), sei für ein so kleines Land wie Griechenland nicht ausreichend gewesen; eine Zahl von 500 Gebietskörperschaften sei anzustreben, damit die Verwaltung besser funktioniere.
Als Erfolg des Bürgerbeauftragten wertet Kamínis das in den letzten Jahren in der öffentlichen Verwaltung erreichte Bewusstsein von staatsbürgerlichen Rechten auch gesellschaftlicher Randgruppen z.B. der Einwanderer. Er beklagt mangelnde Unterstützung für die Institution des Bürgerbeauftragten und der übrigen vier in der griechischen Verfassung vorgesehenen „unabhängigen Behörden“ seitens der Regierung und der Parteien, welche die Arbeit dieser Beschwerde- und Prüforgane mit Misstrauen und bisweilen mit offener Ablehnung betrachteten.
Tatsächlich wird das Budget des Bürgerbeauftragten von der Regierung und nicht vom griechischen Parlament getragen. Anfang der Karwoche forderte die Parlamentspräsidentin eine stärkere Kontrolle der fünf „unabhängigen Behörden“ durch das Parlament und stieß damit nicht nur bei deren fünf Präsidenten auf umgehenden Widerspruch.
26.04.2007
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Regierung contra Richterschaft in Griechenland
15.4.2007 von admin.
Regierung contra Richterschaft in Griechenland
In Griechenland gibt es keine dem deutschen Bundesbesoldungsgesetz / -ordnung R vergleichbare detaillierte Regelung der Richterbezüge. Besoldungsrechtliche Streitigkeiten häufen sich in letzter Zeit und werden von einem Sondergericht entschieden (dem nicht nur Richter angehören, Art. 88 griech. Verfassung): dem Misthodikío („Besoldungsgericht“). Auch dieses (relativ neue) Verfahren ist aber in den letzten Monaten in die öffentliche Diskussion gekommen, da eine Vielzahl von Entscheidungen sehr großzügig zugunsten der klagenden Richter und stets in Rekordzeit abgeschlossen wurden. Zuletzt sprach das Misthodikío gar eine faktische Verdoppelung der Besoldung zu ausgehend von einer Erhöhung des Spitzengehalts von € 5.571.- auf € 10.271.- monatlich mit Folgeeffekten bei den Richtergehältern in allen Instanzen sowie bei deren Ruhebezügen und absehbar bei den Abgeordneten. Da auch noch eine Rückwirkung für fünf Jahre verbeschieden wurde und neben den ca. 3.800 tätigen und den ca. 2.000 Richtern im Ruhestand die Bezüge von rund 10.000 weiteren Justizverwaltungsbeamten und Vertretern des öffentlichen Interesses sowie in der Folge auch die Abgeordnetenbezüge sehr kräftig ansteigen sollen, hat nun die Regierung ein Haushaltsloch von ca. 1,8 Mrd Euro zu schließen.
Nach Sitzungen in den zuständigen Athener Ministerien zeichnet sich seit Mitte März 2007 ab, dass die Regierung Berufung einlegen und notfalls den Areopag anrufen will, um bis zu den anstehenden Parlamentswahlen Zeit zu gewinnen. Für den Fall eines Wahlsieges wolle die Regierung die entsprechenden Vorschriften der Verfassung ändern. In der Zwischenzeit solle das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen mit der Richterschaft Verhandlungen führen und eine ab 2008 geltende Besoldungserhöhung als vergleichsweise Regelung vorschlagen.
26.03.2007
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